Zum Inhalt springen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für StallPilot

Stand: Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Vertragspartner

Anbieter der Anwendung „StallPilot“ und Vertragspartner des Nutzers ist:
Alena Halves
handelnd unter der Bezeichnung StallPilot
Hohe Trift 4
31547 Rehburg-Loccum
Deutschland

E-Mail: support@stallpilot.eu

Nachfolgend wird der Anbieter als „StallPilot“ bezeichnet.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Anwendung „StallPilot“ sowie der damit verbundenen digitalen Dienste.

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob StallPilot über eine mobile Anwendung, eine Web-Anwendung oder eine andere von StallPilot bereitgestellte Benutzeroberfläche genutzt wird.

(3) Die AGB gelten sowohl für kostenlose als auch für kostenpflichtige Leistungen von StallPilot.

(4) Ergänzende Bedingungen können für einzelne kostenpflichtige Leistungen, App-Store-Käufe oder besondere Angebote gelten. Der Nutzer wird hierüber vor Abschluss des jeweiligen Vertrages informiert.

(5) Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verbraucherrechte, bleiben durch diese AGB unberührt.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) StallPilot ist eine digitale Anwendung zur Organisation, Verwaltung und Dokumentation von Informationen rund um Pferde und deren Betreuung.

(2) StallPilot kann insbesondere Funktionen bereitstellen für:

  • Pferdeprofile,
  • Gesundheitsdokumentationen,
  • Medikamentendokumentationen,
  • Impfungen und Wurmkuren,
  • Fütterungsinformationen und Futterpläne,
  • Trainingsplanung und Trainingsdokumentation,
  • KI-gestützte Trainingsunterstützung,
  • Termine und Kalender,
  • Aufgaben und Erinnerungen,
  • Notfallinformationen,
  • Dokumente und Fotos,
  • Pferdepass-Scans,
  • Rechnungs- und Belegscans,
  • Ausgabenverwaltung,
  • gemeinsame Pferdebetreuung,
  • Teams,
  • Reitbeteiligungen,
  • Mitreiter und Betreuer,
  • Rollen und Berechtigungen,
  • Stallverbindungen,
  • Benachrichtigungen,
  • weitere pferdebezogene Organisationsfunktionen.

(3) Welche Funktionen tatsächlich zur Verfügung stehen, kann insbesondere von der verwendeten StallPilot-Version, dem Betriebssystem, dem Endgerät, der Nutzerrolle, eingerichteten Berechtigungen und einem gegebenenfalls gebuchten Zusatzmodul abhängen.

(4) Es besteht kein Anspruch darauf, dass jede Funktion für jeden Nutzer, jede Rolle, jedes Betriebssystem oder jedes Zusatzmodul zur Verfügung steht.

(5) StallPilot stellt eine kostenlose Grundversion bereit. Zusätzlich können die kostenpflichtigen Zusatzmodule TrainingsPilot und EventPilot angeboten werden. StallPilot PLUS kombiniert die jeweils ausdrücklich beschriebenen enthaltenen Zusatzmodule.

(6) Maßgeblich für den Umfang eines Zusatzmoduls ist die vor Vertragsschluss angezeigte Modulbeschreibung. Aus der Bezeichnung „PLUS“ entsteht kein Anspruch auf alle künftig entwickelten Funktionen oder Module.

§ 4 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Für die Nutzung wesentlicher Funktionen von StallPilot ist die Einrichtung eines persönlichen Nutzerkontos erforderlich.

(2) Mit Abschluss der Registrierung und Annahme dieser AGB kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und StallPilot zustande.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß zu machen und erforderlichenfalls aktuell zu halten.

(4) Für die Registrierung können insbesondere folgende Verfahren angeboten werden:

  • Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort,
  • Anmeldung über Google,
  • Anmeldung über Apple.

(5) Ein Anspruch auf Registrierung oder Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

(6) StallPilot kann eine Registrierung insbesondere ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung bestehen.

(7) Zur Altersprüfung kann StallPilot bei der Registrierung ein Geburtsdatum oder eine Altersangabe verlangen. Bei minderjährigen Nutzern kann zusätzlich die Bestätigung erforderlich sein, dass eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

§ 5 Nutzerkonto und Zugangsdaten

(1) Ein Nutzerkonto ist grundsätzlich persönlich und darf nicht dauerhaft auf andere Personen übertragen werden.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.

(3) Der Nutzer darf Dritten keinen unbefugten Zugriff auf sein Nutzerkonto ermöglichen.

(4) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt verwendet wurden, soll der Nutzer:

  • sein Passwort ändern,
  • gegebenenfalls bestehende Sitzungen beenden und
  • StallPilot unter support@stallpilot.eu informieren.

(5) Nutzer sind dafür verantwortlich, ihre hinterlegte E-Mail-Adresse und andere für die Vertragsdurchführung erforderliche Kontaktdaten aktuell zu halten.

§ 6 Minderjährige Nutzer

(1) StallPilot darf grundsätzlich auch von Minderjährigen genutzt werden.

(2) Minderjährige dürfen StallPilot jedoch nur nutzen, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften selbst wirksam handeln können oder die erforderliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.

(3) Dies gilt insbesondere für den Abschluss kostenpflichtiger Abonnements oder sonstiger kostenpflichtiger Leistungen.

(4) StallPilot kann bei begründeten Zweifeln an der Berechtigung eines minderjährigen Nutzers einen geeigneten Nachweis über eine erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen.

(5) Bei der Registrierung oder bei späteren Einwilligungsabfragen kann eine entsprechende Bestätigung zur Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich sein.

(6) Die gesetzlichen Vorschriften zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten der Nutzer

(1) Nutzer dürfen StallPilot ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser AGB und des vorgesehenen Funktionsumfangs verwenden.

(2) Nutzer dürfen insbesondere nicht:

  • StallPilot für rechtswidrige Zwecke verwenden,
  • Rechte anderer Personen verletzen,
  • fremde Nutzerkonten ohne Berechtigung verwenden,
  • unbefugt auf Daten anderer Nutzer zugreifen,
  • technische Schutzmaßnahmen umgehen,
  • Sicherheitsmechanismen manipulieren,
  • Schadsoftware oder schädlichen Code verbreiten,
  • StallPilot oder die zugrunde liegende Infrastruktur absichtlich beeinträchtigen,
  • automatisierte Massenzugriffe durchführen, soweit diese nicht ausdrücklich vorgesehen sind.

(3) Nutzer sind verpflichtet, bei der Verwendung von StallPilot die Rechte Dritter zu beachten.

§ 8 Pferdeprofile und eingegebene Informationen

(1) Nutzer können innerhalb von StallPilot Informationen über Pferde erfassen und verwalten.

(2) Hierzu können insbesondere gehören:

  • Stammdaten,
  • Fotos,
  • Abstammungsinformationen,
  • Gesundheitsinformationen,
  • Medikamente,
  • Impfungen,
  • Fütterung,
  • Training,
  • Termine,
  • Aufgaben,
  • Notfallinformationen,
  • Dokumente,
  • Ausgaben.

(3) Nutzer sind für die von ihnen eingegebenen Informationen verantwortlich.

(4) StallPilot übernimmt keine Gewähr dafür, dass vom Nutzer eingegebene Informationen richtig, vollständig oder aktuell sind.

(5) Nutzer sollten insbesondere gesundheitlich oder organisatorisch wichtige Angaben regelmäßig überprüfen und aktuell halten.

§ 9 Teams, Reitbeteiligungen und Freigaben

(1) StallPilot kann Funktionen zur gemeinsamen Organisation und Betreuung eines Pferdes bereitstellen.

(2) Nutzer können andere Personen einladen und ihnen abhängig von der jeweiligen Funktion Rollen und Berechtigungen zuweisen. Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Pferdebesitzer,
  • Reitbeteiligungen,
  • Mitreiter,
  • Betreuer,
  • Trainer,
  • Pfleger,
  • sonstige berechtigte Personen.

(3) Welche Daten eine andere Person sehen oder bearbeiten kann, hängt von der jeweiligen Rolle, Verbindung, Freigabe und dem betreffenden App-Bereich ab.

(4) Nutzer, die andere Personen einladen, Daten teilen oder Berechtigungen vergeben, sind dafür verantwortlich, dass sie zu dieser Freigabe berechtigt sind.

(5) Berechtigungen sollten geändert oder entfernt werden, sobald eine Person keinen Zugriff mehr erhalten soll.

(6) StallPilot kann technische Rollen- und Berechtigungssysteme einsetzen, um Zugriffe entsprechend der eingerichteten Berechtigungen zu beschränken.

§ 10 Nutzerinhalte, Dokumente und Fotos

(1) Nutzer können innerhalb von StallPilot eigene Inhalte einstellen oder hochladen. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Texte,
  • Fotos,
  • Pferdepässe,
  • Impfdokumente,
  • Tierarztberichte,
  • Rechnungen,
  • Belege,
  • Versicherungsunterlagen,
  • PDF-Dateien,
  • sonstige pferdebezogene Dokumente.

(2) Rechte an den vom Nutzer eingestellten Inhalten verbleiben grundsätzlich beim jeweiligen Rechteinhaber.

(3) Der Nutzer räumt StallPilot die für die technische Bereitstellung der gewünschten Funktionen erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein. Diese Berechtigung umfasst insbesondere die technisch erforderliche:

  • Speicherung,
  • Verarbeitung,
  • Darstellung,
  • Vervielfältigung,
  • Aufbereitung und
  • Bereitstellung gegenüber vom Nutzer berechtigten Personen.

(4) Das Nutzungsrecht besteht nur in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem es zur Bereitstellung von StallPilot erforderlich ist.

(5) Nutzer dürfen nur Inhalte einstellen oder freigeben, wenn sie hierzu berechtigt sind.

(6) Insbesondere dürfen durch einen Upload keine:

  • Urheberrechte,
  • Persönlichkeitsrechte,
  • Datenschutzrechte,
  • Markenrechte oder
  • sonstigen Rechte Dritter
  • verletzt werden.

(7) Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht eingestellt werden.

(8) StallPilot kann Inhalte sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen.

§ 11 Personenbezogene Informationen Dritter

(1) Dokumente oder Angaben eines Nutzers können Informationen über andere Personen enthalten, beispielsweise über:

  • Tierärzte,
  • Hufschmiede,
  • Trainer,
  • Züchter,
  • Rechnungssteller,
  • frühere Eigentümer oder Halter.

(2) Nutzer dürfen solche Informationen nur in StallPilot einstellen, soweit sie hierzu berechtigt sind.

(3) Eine Freigabe solcher Informationen an andere Nutzer darf ebenfalls nur erfolgen, soweit hierfür eine entsprechende Berechtigung besteht.

(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von StallPilot.

§ 12 Gesundheitsinformationen, Medikamente und Fütterung

(1) StallPilot dient der Organisation und Dokumentation von Informationen rund um Pferde.

(2) StallPilot stellt keine tierärztliche Praxis dar und erbringt keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung.

(3) StallPilot ersetzt insbesondere keine fachliche Beratung oder Untersuchung durch:

  • Tierärzte,
  • Tierkliniken,
  • Hufschmiede,
  • Trainer,
  • Fütterungsberater oder
  • sonstige Fachpersonen.

(4) Angaben und Funktionen zu:

  • Erkrankungen,
  • Verletzungen,
  • Medikamenten,
  • Impfungen,
  • Wurmkuren,
  • Fütterung,
  • Training,
  • Gesundheitszuständen und
  • Notfällen
  • müssen vom Nutzer eigenverantwortlich überprüft werden.

(5) Medikamentenpläne, Dosierungen und andere Behandlungsinformationen dürfen nicht ungeprüft allein aufgrund von Angaben oder technischen Funktionen innerhalb von StallPilot angewendet werden.

(6) Bei Erkrankungen, Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen Problemen muss erforderlichenfalls fachkundige Hilfe eingeholt werden.

(7) In einem Notfall ist unverzüglich ein Tierarzt oder eine andere geeignete Stelle zu kontaktieren.

§ 13 KI-gestützte Funktionen

(1) StallPilot kann Funktionen bereitstellen, bei denen künstliche Intelligenz zur Unterstützung eingesetzt wird. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Trainingspläne,
  • Trainingsauswertungen,
  • Vorschläge,
  • Strukturierung von Informationen,
  • Pferdepass-Scans,
  • Belegscans,
  • Dokumentenanalyse,
  • sonstige automatisierte Unterstützungsfunktionen.

(2) KI-generierte Ergebnisse werden automatisiert erstellt.

(3) Trotz technischer Maßnahmen können solche Ergebnisse:

  • fehlerhaft,
  • unvollständig,
  • missverständlich,
  • ungeeignet oder
  • nicht auf den konkreten Einzelfall übertragbar
  • sein.

(4) KI-Ausgaben stellen keine verbindliche fachliche Empfehlung dar.

(5) Nutzer müssen KI-generierte Ergebnisse eigenverantwortlich überprüfen, bevor sie diese übernehmen oder darauf basierende Entscheidungen treffen.

(6) KI-Funktionen ersetzen insbesondere keine Beratung durch Tierärzte, Trainer, Hufschmiede, Fütterungsberater oder andere Fachpersonen.

(7) StallPilot übernimmt keine Garantie für die sachliche Richtigkeit einzelner KI-generierter Inhalte.

(8) Zwingende gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

§ 14 Pferdepass-Scan

(1) StallPilot kann eine Funktion zur automatisierten Auswertung von Pferdepässen bereitstellen.

(2) Die Funktion kann versuchen, im Dokument enthaltene Informationen automatisch zu erkennen und für ein Pferdeprofil aufzubereiten.

(3) Automatisch erkannte Informationen können fehlerhaft oder unvollständig sein.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, erkannte Informationen zu überprüfen, bevor er sie übernimmt oder weiterverwendet.

(5) Das Originaldokument bleibt hinsichtlich seines Inhalts maßgeblich.

§ 15 Belegscanner

(1) StallPilot kann einen Belegscanner zur automatisierten Erkennung und Strukturierung von Rechnungs- und Ausgabendaten bereitstellen.

(2) Dabei können insbesondere Informationen wie:

  • Anbieter,
  • Rechnungsnummer,
  • Rechnungsdatum,
  • Fälligkeitsdatum,
  • Betrag,
  • Netto- und Bruttobetrag,
  • Umsatzsteuer,
  • Währung,
  • Kategorie,
  • Positionen,
  • Verwendungszweck
  • automatisch erkannt werden.

(3) Bankverbindungsdaten wie:

  • IBAN,
  • Kontonummer,
  • Bankleitzahl,
  • BIC oder SWIFT
  • werden für die Ausgabenverwaltung von StallPilot nicht benötigt.

(4) Beim dafür vorgesehenen Belegscanner werden erkannte Bankverbindungsdaten vor der serverseitigen bzw. KI-gestützten Analyse lokal auf dem Endgerät in einer Bildkopie geschwärzt.

(5) Der Nutzer erhält vor der Übertragung eine Vorschau der aufbereiteten Kopie und kann zusätzliche Bereiche manuell schwärzen.

(6) Erst nach Bestätigung durch den Nutzer wird die aufbereitete Kopie zur Analyse übertragen.

(7) Nutzer sind verpflichtet, die angezeigte Vorschau vor der Übertragung zu überprüfen.

(8) Automatisch erkannte Rechnungsinformationen können fehlerhaft oder unvollständig sein und müssen vor der Übernahme kontrolliert werden.

§ 16 Termine, Aufgaben und Erinnerungen

(1) StallPilot kann Funktionen zur Verwaltung von Terminen, Aufgaben, Erinnerungen und wiederkehrenden Ereignissen bereitstellen.

(2) Solche Funktionen dienen als organisatorische Unterstützung.

(3) Nutzer bleiben selbst dafür verantwortlich, wichtige Termine und Verpflichtungen einzuhalten.

(4) Dies gilt insbesondere für:

  • Tierarzttermine,
  • Medikamentengaben,
  • Impfungen,
  • Wurmkuren,
  • Fütterungen,
  • Behandlungstermine,
  • sonstige gesundheitsrelevante Maßnahmen.

§ 17 Push- und sonstige Benachrichtigungen

(1) StallPilot kann Push-Benachrichtigungen, E-Mail-Benachrichtigungen oder andere Hinweise bereitstellen.

(2) Die Zustellung kann insbesondere abhängig sein von:

  • Internetverbindung,
  • Betriebssystem,
  • Geräteeinstellungen,
  • erteilten Benachrichtigungsberechtigungen,
  • Push-Diensten Dritter,
  • Ruhezeiten,
  • technischen Störungen.

(3) Eine jederzeitige, rechtzeitige und vollständige Zustellung einer Benachrichtigung kann technisch nicht garantiert werden.

(4) Nutzer dürfen sich bei wichtigen gesundheitlichen oder organisatorischen Vorgängen nicht ausschließlich auf eine StallPilot-Benachrichtigung verlassen.

§ 18 Kostenlose Funktionen

(1) Die Grundversion von StallPilot ist nach dem aktuellen Produktmodell kostenlos nutzbar.

(2) Die Grundversion kann ohne festes Pferdelimit genutzt werden. Welche Funktionen im Einzelnen kostenlos nutzbar sind, ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Funktionsumfang der Anwendung.

(3) StallPilot kann sowohl in der kostenlosen Grundversion als auch bei aktiven Zusatzmodulen klar als Anzeige gekennzeichnete Partnerwerbung darstellen.

(4) StallPilot ist berechtigt, zusätzliche Funktionen einzuführen oder bestehende Funktionen der Grundversion oder einzelnen Zusatzmodulen zuzuordnen, soweit dadurch keine bereits bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche des Nutzers beeinträchtigt werden.

(5) Funktionen, die bei Vertragsschluss ausdrücklich dauerhaft als Bestandteil einer vereinbarten Leistung zugesagt wurden, bleiben von den gesetzlichen Bestimmungen über Änderungen digitaler Produkte erfasst.

§ 19 Kostenpflichtige Zusatzmodule und Abonnements

(1) StallPilot kann zusätzlich zur kostenlosen Grundversion kostenpflichtige Zusatzmodule anbieten, derzeit insbesondere TrainingsPilot, EventPilot sowie StallPilot PLUS als Kombination von Zusatzmodulen.

(2) Zusatzmodule werden als Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit angeboten, soweit vor dem Kauf nichts anderes angezeigt wird.

(3) Eine kostenlose Testphase für Zusatzmodule wird derzeit nicht angeboten.

(4) Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages werden dem Nutzer insbesondere angezeigt:

  • wesentliche Funktionen des Zusatzmoduls,
  • Preis,
  • Abrechnungszeitraum und Laufzeit,
  • Bedingungen einer automatischen Verlängerung,
  • Kündigungsmöglichkeiten.

(5) StallPilot PLUS enthält ausschließlich die vor dem Kauf ausdrücklich genannten Zusatzmodule.

(6) Ein kostenpflichtiges Zusatzmodul ist für die Nutzung der kostenlosen Grundversion nicht erforderlich.

(7) Auch bei aktivem Zusatzmodul kann gekennzeichnete Partnerwerbung angezeigt werden.

§ 20 In-App-Käufe und Zahlungsabwicklung

(1) Käufe von Zusatzmodulen werden derzeit ausschließlich über den Apple App Store oder Google Play abgewickelt.

(2) Die StallPilot-Web-App bietet derzeit keinen eigenen Kaufvorgang (Web-Checkout) an. Die Verfügbarkeit eines Zusatzmoduls in der Web-App kann sich daraus ergeben, dass ein über Apple oder Google erworbener Zugang dem StallPilot-Konto zugeordnet ist.

(3) Die eigentliche Zahlungsabwicklung erfolgt über den jeweiligen App-Store bzw. dessen Zahlungsinfrastruktur. Für Kauf, Abrechnung und Erstattung gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen App-Stores.

(4) StallPilot kann einen technischen Dienst zur Verwaltung von:

  • Kaufstatus,
  • Abonnementstatus,
  • Laufzeiten und
  • Freischaltungen
  • einsetzen.

(5) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, bei seinem jeweiligen App-Store gültige Zahlungsinformationen zu hinterlegen.

(6) StallPilot erhält bei einer üblichen Zahlungsabwicklung über einen App-Store grundsätzlich keine vollständigen Kreditkarten- oder Online-Banking-Zugangsdaten des Nutzers.

§ 21 Preise und Preisänderungen

(1) Für Zusatzmodule gilt der Preis, der dem Nutzer unmittelbar vor dem Kauf im jeweiligen App-Store angezeigt wird.

(2) Monatliche und jährliche Preise können voneinander abweichen.

(3) Sämtliche Preise werden einschließlich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.

(4) Für bereits laufende Abonnements können Preise nur entsprechend der hierfür geltenden gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen geändert werden.

(5) Änderungen dürfen nicht rückwirkend erfolgen.

(6) Nutzer werden über für sie relevante Änderungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert.

§ 22 Laufzeit von Abonnements

(1) Die Laufzeit eines Abonnements ergibt sich aus dem Angebot, das dem Nutzer vor Abschluss angezeigt wird.

(2) Monatsabonnements verlängern sich grundsätzlich um einen weiteren Monatszeitraum, Jahresabonnements grundsätzlich um einen weiteren Jahreszeitraum. Dies gilt nur, sofern vor Vertragsschluss nichts Abweichendes angezeigt wird und das Abonnement nicht rechtzeitig über den jeweiligen App-Store beendet wurde.

(3) Maßgeblich sind die konkret im jeweiligen App-Store angezeigten Bedingungen. Verlängerung und Kündigung werden über das jeweilige Apple- oder Google-Konto verwaltet.

(4) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 23 Kündigung kostenpflichtiger Leistungen

(1) Abonnements für Zusatzmodule (TrainingsPilot, EventPilot, StallPilot PLUS) können entsprechend den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen gekündigt werden.

(2) Über einen App-Store abgeschlossene Abonnements sind grundsätzlich über die vom jeweiligen App-Store bereitgestellten Möglichkeiten zu verwalten.

(3) Die bloße Löschung der StallPilot-App vom Endgerät beendet ein bestehendes Abonnement nicht automatisch.

(4) Auch die Löschung eines StallPilot-Nutzerkontos beendet ein extern über einen App-Store verwaltetes Abonnement nicht automatisch.

(5) Nutzer sollten daher ein bestehendes App-Store-Abonnement gegebenenfalls gesondert über ihr Apple- oder Google-Konto kündigen.

(6) Gesetzliche Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.

§ 24 Kontolöschung und Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Nutzer können die Löschung ihres StallPilot-Nutzerkontos über die Profileinstellungen oder über support@stallpilot.eu verlangen.

(2) Mit der Löschung des Nutzerkontos endet grundsätzlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Nutzerkontos.

(3) Ein separat über einen App-Store abgeschlossenes Abonnement für ein Zusatzmodul ist gegebenenfalls zusätzlich beim jeweiligen App-Store zu kündigen.

(4) Daten können nach Kontolöschung weiterhin gespeichert werden, soweit:

  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen,
  • die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden oder
  • eine andere gesetzliche Grundlage für die weitere Verarbeitung besteht.

(5) Weitere Informationen zur Löschung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 25 Widerrufsrechte von Verbrauchern

(1) Verbrauchern können bei im Fernabsatz abgeschlossenen kostenpflichtigen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.

(2) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Nutzer die gesetzlich erforderlichen Informationen über:

  • das Widerrufsrecht,
  • die Widerrufsfrist,
  • die Ausübung des Widerrufs und
  • die Folgen eines Widerrufs.

(3) Die Widerrufsbelehrung kann gesondert von diesen AGB bereitgestellt werden.

(4) Soweit ein Kauf über einen App-Store erfolgt, können für die technische Bearbeitung von Rückerstattungen oder Widerrufen zusätzlich die Verfahren des jeweiligen App-Store-Anbieters relevant sein.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht beschränkt.

§ 26 Aktualisierungen

(1) StallPilot wird fortlaufend technisch weiterentwickelt.

(2) StallPilot stellt erforderliche Aktualisierungen einschließlich erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bereit.

(3) Nutzer können über die Verfügbarkeit erforderlicher Aktualisierungen informiert werden.

(4) Nutzer sind dafür verantwortlich, bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, soweit dies für die sichere und ordnungsgemäße Nutzung erforderlich ist.

(5) Unterlässt ein Nutzer eine erforderliche Aktualisierung trotz entsprechender Information, gelten hinsichtlich daraus entstehender Funktionsstörungen die gesetzlichen Regelungen.

§ 27 Änderungen von StallPilot

(1) StallPilot darf die Anwendung und einzelne Funktionen weiterentwickeln und ändern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Gründe für Änderungen können insbesondere sein:

  • technische Weiterentwicklung,
  • Verbesserung von Funktionen,
  • Behebung von Fehlern,
  • Verbesserung der Sicherheit,
  • Schutz vor Missbrauch,
  • Änderungen gesetzlicher Anforderungen,
  • Änderungen von Betriebssystemen,
  • Änderungen von App-Store-Vorgaben,
  • Änderungen technischer Schnittstellen,
  • Änderungen eingesetzter Dienstleister.

(3) Durch eine Änderung dürfen Nutzern keine zusätzlichen Kosten entstehen, sofern sie dieser kostenpflichtigen Änderung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(4) Soweit eine Änderung einer dauerhaft bereitgestellten digitalen Leistung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit für einen Verbraucher mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, wird der Nutzer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorab informiert.

(5) Soweit gesetzlich vorgesehen, kann der Nutzer in einem solchen Fall den betroffenen Vertrag unentgeltlich beenden.

(6) Zwingende gesetzliche Rechte bei Änderungen digitaler Produkte bleiben unberührt.

§ 28 Verfügbarkeit

(1) StallPilot bemüht sich um einen sicheren und möglichst störungsfreien Betrieb.

(2) Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht gewährleistet werden.

(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen aufgrund von:

  • Wartungsarbeiten,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • Softwareupdates,
  • technischen Störungen,
  • Internetausfällen,
  • Störungen von Hosting- oder Cloud-Diensten,
  • Ausfällen von App-Stores oder Push-Diensten,
  • höherer Gewalt.

(4) StallPilot bemüht sich, planbare größere Wartungsmaßnahmen möglichst so durchzuführen, dass Beeinträchtigungen der Nutzer gering gehalten werden.

(5) Gesetzliche Ansprüche bei einer nicht vertragsgemäßen Bereitstellung digitaler Leistungen bleiben unberührt.

§ 29 Technische Voraussetzungen

(1) Für die Nutzung von StallPilot sind ein kompatibles Endgerät und eine Internetverbindung erforderlich.

(2) Bestimmte Funktionen können zusätzliche technische Voraussetzungen oder Geräterechtigungen erfordern. Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Internetzugriff,
  • Benachrichtigungsberechtigungen,
  • Zugriff auf Kamera oder Fotos,
  • Zugriff auf Dateien.

(3) Welche Betriebssystemversionen und Geräte unterstützt werden, kann sich aufgrund technischer Weiterentwicklungen ändern.

§ 30 Beta-, Test- und Vorabversionen

(1) „Beta-, Test- und Vorabversionen“ im Sinne dieses Abschnitts sind Funktionen, die sich im Entwicklungs- oder Erprobungsstatus befinden. Dieser Abschnitt begründet keine kostenlose Testphase für Abonnements oder Zusatzmodule.

(2) StallPilot kann einzelne Funktionen als:

  • Beta-Version,
  • Testfunktion,
  • Vorabversion oder
  • experimentelle Funktion
  • bereitstellen.

(3) Solche Funktionen werden entsprechend gekennzeichnet, soweit dies für den Nutzer relevant ist.

(4) Bei Test- und Vorabversionen kann es häufiger zu Fehlern, Änderungen oder vorübergehenden Einschränkungen kommen.

(5) Ein Anspruch darauf, dass eine ausdrücklich als Test- oder Beta-Funktion bereitgestellte Funktion dauerhaft Bestandteil von StallPilot bleibt, besteht nicht, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Nutzer können eingeladen werden, Feedback oder Verbesserungsvorschläge zu übermitteln.

(7) Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 31 Sperrung von Nutzerkonten

(1) StallPilot kann ein Nutzerkonto vorübergehend einschränken oder sperren, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • konkreten Sicherheitsrisiken,
  • Verdacht auf unbefugten Kontozugriff,
  • rechtswidriger Nutzung,
  • schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB,
  • Missbrauch von StallPilot,
  • Angriffen auf technische Systeme,
  • Gefährdung anderer Nutzer.

(2) Soweit nach den Umständen möglich und zumutbar, wird dem Nutzer vor einer dauerhaften Sperrung Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen oder einen Verstoß zu beheben.

(3) Eine sofortige Sperrung ist zulässig, wenn dies zur Abwehr erheblicher Sicherheitsrisiken oder Rechtsverletzungen erforderlich ist.

(4) Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bezüglich bereits bezahlter Leistungen, bleiben unberührt.

§ 32 Rechte an StallPilot

(1) StallPilot sowie die zugehörigen:

  • Softwarebestandteile,
  • Designs,
  • Grafiken,
  • Logos,
  • Marken,
  • Texte,
  • Benutzeroberflächen und
  • sonstigen von StallPilot bereitgestellten Inhalte
  • sind rechtlich geschützt, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen.

(2) Nutzer erhalten für die Dauer ihres Nutzungsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, StallPilot bestimmungsgemäß für eigene Zwecke zu verwenden.

(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur zulässig, soweit sie gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich von StallPilot gestattet wurde.

(4) Die Rechte an vom Nutzer selbst bereitgestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.

§ 33 Feedback und Verbesserungsvorschläge

(1) Nutzer können StallPilot freiwillig Feedback, Ideen und Verbesserungsvorschläge übermitteln.

(2) Die Übermittlung von Feedback begründet keinen Anspruch auf Umsetzung oder Vergütung.

(3) StallPilot darf allgemeine Ideen und Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwicklung des Dienstes verwenden, soweit dadurch keine Rechte des Nutzers verletzt werden.

§ 34 Gewährleistung für digitale Leistungen

(1) Für digitale Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte.

(2) StallPilot bemüht sich, die vereinbarten Funktionen entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung bereitzustellen.

(3) Bei einer nicht vertragsgemäßen digitalen Leistung stehen Verbrauchern die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Diese können abhängig vom Einzelfall insbesondere Ansprüche auf:

  • Herstellung des vertragsgemäßen Zustands,
  • Minderung,
  • Vertragsbeendigung oder
  • Schadensersatz
  • umfassen.

(5) Diese gesetzlichen Rechte werden durch die vorliegenden AGB nicht eingeschränkt.

§ 35 Haftung

(1) StallPilot haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,
  • soweit StallPilot ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet StallPilot nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) StallPilot haftet insbesondere nicht allein deshalb für Schäden, weil ein Nutzer:

  • falsche Informationen eingegeben hat,
  • Daten nicht aktualisiert hat,
  • Berechtigungen fehlerhaft vergeben hat,
  • einen automatisch erzeugten Vorschlag ungeprüft übernommen hat oder
  • entgegen einem erkennbaren gesundheitlichen Risiko keine fachkundige Hilfe eingeholt hat,
  • soweit der Schaden nicht auf einer von StallPilot zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von StallPilot.

(6) Gesetzliche Ansprüche aufgrund mangelhafter digitaler Produkte sowie sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 36 Datenschutz

(1) StallPilot verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.

(2) Einzelheiten insbesondere zu:

  • Nutzerkonten,
  • Pferdeinformationen,
  • Dokumenten,
  • KI-Verarbeitung,
  • Belegscans,
  • Push-Benachrichtigungen,
  • eingesetzten Dienstleistern,
  • Speicherdauer,
  • internationalen Datenübermittlungen und
  • Betroffenenrechten
  • ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von StallPilot.

(3) Die Datenschutzerklärung ist innerhalb von StallPilot und auf der StallPilot-Webseite abrufbar.

§ 37 Änderungen dieser AGB

(1) StallPilot kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern.

(2) Änderungen bei bestehenden Vertragsverhältnissen sind nur zulässig, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, die Änderung für den Nutzer zumutbar ist und zwingende gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Ein sachlicher Grund kann insbesondere bestehen aufgrund von:

  • Änderungen gesetzlicher Anforderungen,
  • Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung,
  • Sicherheitsanforderungen,
  • technischen Weiterentwicklungen,
  • Änderungen wesentlicher technischer Dienste oder Plattformanforderungen.

(3) Nutzer werden über wesentliche Änderungen, die ein bestehendes Vertragsverhältnis betreffen, in geeigneter Weise informiert.

(4) Soweit für eine Änderung eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers erforderlich ist, wird diese eingeholt.

(5) Aus dem bloßen Schweigen eines Nutzers wird keine Zustimmung abgeleitet, soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist.

(6) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 38 Übertragung des Vertrags

(1) StallPilot kann Rechte oder Pflichten aus einem Nutzungsverhältnis nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf einen anderen Rechtsträger übertragen.

(2) Zwingende Rechte des Nutzers bleiben hiervon unberührt.

§ 39 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 40 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 41 Verbraucherschlichtung

Soweit StallPilot gesetzlich verpflichtet ist, Informationen zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereitzustellen, werden diese Informationen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auf der Webseite und zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt. Unabhängig davon können Verbraucher StallPilot bei Beschwerden oder Meinungsverschiedenheiten zunächst unter support@stallpilot.eu kontaktieren.

§ 42 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen StallPilot und einem Nutzer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen